Bremer Längsschnittstudie zum Übergang von der Schule in den Beruf bei ehemaligen Hauptschülern, 1, Berufsbildung, Arbeit und Delinquenz
In: Bremer Längsschnittstudie zum Übergang von der Schule in den Beruf bei ehemaligen Hauptschülern 1
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In: Bremer Längsschnittstudie zum Übergang von der Schule in den Beruf bei ehemaligen Hauptschülern 1
In: Status passages and the life course 8
In: Forum Rechtswissenschaft 21
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 214
In: Gewalt in Deutschland: soziale Befunde und Deutungslinien, S. 107-124
Aufgrund der Annahme, daß die Diskussion über Gewalt und deren Eindämmung auch immer eine strafrechtliche Dimension besitzt, ist es das Ziel des Beitrags, einige Probleme zu verdeutlichen, die sich durch eine Verknüpfung der Erörterungen von Gewalt mit Überlegungen zum Einsatz des strafrechtlichen Instrumentariums gegen weitere Zunahme von Gewalt für sozialwissenschaftliche Analysen ergeben. Es geht darum aufzuzeigen, daß das Thema Gewalt durch die Unschärfe des Gewaltbegriffs ideologische Qualitäten besitzt und die Gefahr schafft, sich für die Interessen anderer instrumentalisieren zu lassen. Neben einer Untersuchung der Funktion des Begriffs Gewalt in der Strafrechtspolitik erfolgt eine Bewertung der Arbeit der Gewaltkommission, in der Sozialwissenschaftler den Wissensstand ihres Faches aufgearbeitet haben, um Politik zu beraten. Abschließend werden die Unterschiede zwischen der deutschen Gewaltkommission und dem amerikanischen "Panel on the Understanding and Control of Violent Behavior" herausgearbeitet. Das Panel eignet sich sehr gut, um wissenschaftsbezogene Risiken der Thematisierung von Gewalt aufzuzeigen. (ICH)
In: Gesellschaft, Demokratie und Lebenschancen: Festschrift für Ralf Dahrendorf, S. 135-153
Zur Theorie sozialer Ungleichheit und Mobilität in der Gesellschaft hat Ralf Dahrendorf eine entscheidende Einsicht formuliert: Der Grad der Beharrung in den sozialen Schichten hängt stark von der Durchlässigkeit des Bildungssystems ab. Nach der Logik der "credential society" entscheiden Schulabschlüsse über Berufsbildungsoptionen und die berufliche Karriere; daher verstellt schulischer Mißerfolg in der Regel auch die Realisierung weiterer Lebenschancen. Je üblicher der Besuch weiterführender Schulen wird, desto klarer ist für die Zurückbleibenden, daß sie wohl ihr ganzes Leben unten bleiben werden. Der Beitrag diskutiert die folgende Fragen: Wie legitim erscheint den "Kellerkindern" die Plazierung am Sockel der Statuspyramide? Hat die im Schulwesen praktizierte Selektion genügend Legitimität, so daß die darauf gestützte Chancenzuweisung akzeptiert wird. Anhand von Daten über Jugendliche, die von Sonder- und Hauptschulen nach Ablauf ihrer Schulpficht von 9 Jahren abgegangen sind, wird die Existenz und Wirkungsweise der "Abwicklung von Enttäuschungen" bzw. von "Abkühlungsmechanismen" (im Sinne E. Goffmans cooling out) untersucht. (pre)
In: Deutschland Archiv, Band 24, Heft 11, S. 1193-1201
ISSN: 0012-1428
In: Deutschland Archiv, Band 24, S. 1193-1201
ISSN: 0012-1428
Examines assimilation problems of citizens from the former East Germany in a market-oriented society.
In: Staatliche Antworten auf soziale Probleme, S. 161-179
In dem Beitrag wird eine Verlaufsskizze der Reformen der Jugendgerichtshilfe hinsichtlich der für Jugendliche spezifisch entwickelten Sanktionen dargestellt. Es wird gezeigt, daß die heute noch gültigen Strukturen des Jugendstrafrechts (z. B. Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln) vom Nationalsozialismus beeinflußt oder erst geschaffen wurden, so z. B. der Jugendarrest. Die Chancen neuer Sanktionen im Jugendstrafrecht werden mit Blick auf vier Voraussetzungen bestimmt: (1) Erziehung durch Abschreckung; (2) Vorbildfunktion für das allgemeine Strafrecht; (3) erkennbare Übelqualität; (4) Verfügbarkeit von Ressourcen bei allen Länderjustizministerien. Dabei wird deutlich gemacht, daß eine Bejahung der vier Kriterien den Sanktionen den Fortbestand im Jugendstrafrecht sichert und daß die Verneinung einer oder mehrerer Kriterien zum allmählichen Verschwinden oder zum Scheitern einer entsprechenden Reform der Gesetzgebung führt. Konkretisiert werden die Überlegungen am Jugendarrest. Nachdem die Reformgeschichte des Jugendarrests dargestellt ist, wird aus den verschiedenen Phasen der geschichtlichen Entwicklung Material gewonnen zur Beantwortung der Frage nach den Kriterien für Bestandsgarantien für jugendrechtliche Maßnahmen. (RW)
In: Sozialwissenschaft in Theorie und Praxis
Ob gewisse Maßnahmen Kriminalität verhindern, wird am besten durch randomisierte Feldexperimente getestet. Der Autor erzählt den Verlauf von 14 solcher Feldexperimente aus Australien, England, der Schweiz, Deutschland und insbesondere den USA. Per Losentscheid geraten z. B. Straftäter in Programme gegen Partnergewalt oder in die Kontrollgruppe. Auch Polizeistrategien an Brennpunkten oder Betreuungsvarianten der Bewährungshilfe sind Thema der Zufallsexperimente, ebenso therapeutische Ansätze oder Diversion. Die Frage ist: Wirken die präventiven Strategien oder sind sie ihr Geld nicht wert?
In: Kritische Texte: Sozialarbeit, Sozialpädagogik, soziale Probleme
Literaturverz. S. 203 - 206